Eine Vorladung zur Vernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Haftbefehl im Umlauf? festgenommen worden? in Haft?
Auch wenn instinktiv das Bedürfnis besteht, zu den erhobenen Vorwürfe Stellung zu nehmen und die Sache richtig zu rücken…
es empfiehlt sich, regelmäßig zunächst von seinem Recht Gebrauch zu machen, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Es ist nicht Ihre Aufgabe, die im Raum stehenden Vorwürfen zu entkräften, sondern zunächst Sache der Strafverfolgungsbehörden, das Vorliegen eines strafbaren Verhaltens zu belegen. Vorschnell gemachte Angaben lassen sich im weiteren Verfahren möglicherweise nicht mehr relativieren. Es empfiehlt sich jedenfalls vor der Abgabe einer Einlassung im Strafverfahren Einblick in die Ermittlunsgakte und damit in das bisherige Ergebnis der Ermittlungen zu nehmen. Hierbei hilft ein Strafverteidiger, dem das Recht auf umfassende Akteneinsicht zusteht. Dem Beschuldigten selbst wird ein Einblick in die Akte nicht gewährt.
Wir stehen als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger in allen Verfahrenstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Strafbefehlsverfahren, Hauptverfahren, Strafvollstreckung, Haft) an Ihrer Seite.
In besonders dringenden, eilbedürftigen Fällen, insbesondere bei Festnahmen, Durchsuchungen, stehen Ihnen unter der nachfolgenden Telefon-Nr. auch außerhalb der üblichen Bürozeiten zur Verfügung. Für Fragen, deren Beantwortung wir auch zu den üblichen Geschäftszeiten vornehmen könnte, bitten wir Sie sich ausschließlich an unsere Festnetznummern zu halten.
Strafrechtlicher Notdienst: 0173 9735831
Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Rolf Schwarz