My home is my castle. Der Traum von den eigenen vier Wänden lässt sich jedoch nicht für jeden realisieren. Es ist sogar der überwiegende Teil der Bevölkerung, der seinen Wohnbedarf nicht als selbstnutzender Eigentümer, sondern als Mieter befriedigt – 60% der in Deutschland vorhandenen 40 Millionen Wohnungen sind vermietet.
Während für die Mieter der Zugang und die Versorgung mit angemessenem, bezahlbarem Wohnraum im Mittelpunkt steht, geht es für die Vermieterseite um eine angemessene wirtschaftliche Verwertung ihrer Immobilie sowie den Erhalt der von ihnen überlassenen Räume. Fragestellungen, die existenzielle Bedeutung erlangen können. Das Mietrecht versucht, die verschiedenen Interessen der Beteiligten sachgerecht zum Ausgleich zu bringen.
Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter in allen Fragen rund um das Mietobjekt. Dabei haben wir nicht nur Wohnraummiet-, sondern auch gewerbliche Mietverhältnisse im Blick.
Insbesondere
– überprüfen und gestalten wir Mietverträgen,
– setzen wir Ihre (Minderungs-)Rechte bei Mängeln der Mietsache durch,
– machen für Sie Mietforderungen geltend,
– beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Kündigung des Mietverhältnisses,
– klären wir Fragen rund um die Stellung von Mietsicherheiten und die Abrechnung der Kaution nach beendetem Mietverhältnis,
– die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln sowie die Ausführung von Schönheitsreparaturen,
– überprüfen und bereiten wir Mieterhöhungsverlangen vor,
– vertreten Sie bei Streitigkeiten über Renovierungsmaßnahmen und Beschädigungen des Mietobjekts und
– überprüfen Nebenkostenabrechnungen.