Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienangehörigen untereinander, insb. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, sowie die und Bedingungen der Eheschließung, die Rechte und Pflichten während der bestehenden Ehe und natürlich auch die Voraussetzungen der Scheidung und die Folgewirkungen der Scheidung. Was sich so nüchtern liest, kann in der Realität ganz erhebliche Wellen schlagen!

Wir beraten und vertreten Sie daher bei allen Fragen

  • rund um Trennung, Scheidung,
  • zum Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Elternunterhalt),
  • zur Höhe und Dauer von Unterhaltsansprüchen,
  • zum Sorgerecht, Umgangsrecht (auch von Großeltern, Geschwistern und engen Bezugspersonen),
  • zum ehelichen Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und der Abwicklung des Güterstandes,
  • zum Versorgungsausgleich,
  • der Hausratsaufteilung, der Wohnungszuweisung und bei Eskalationen auch zu Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Und für diejenigen, die sich nicht zur Ehe entschließen können oder denen die Ehe nicht offen steht: Wir betreuen Sie auch bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihres Zusammenlebens ohne Trauschein oder im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Rolf Schwarz, Fachanwalt für Familienrecht