Arbeitsrecht

Berücksichtigt man die Existenz sichernde Funktion, die der Arbeit für jeden Einzelnen zukommt, sowie die (volks-)wirtschaftliche Bedeutung der Arbeit als Produktionsfaktor, erschließt sich nicht nur leicht die zentrale Bedeutung des Arbeitsrechts, sondern auch dessen schwierige Ausgangslage im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.

Wir haben beide Seiten im Blick. Wir beraten daher im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von dessen Begründung, über die Durchführung bis zu seiner Beendigung einschließlich folgender sozialrechtlicher Fragestellungen.

Insb.
gestalten und prüfen wir Arbeits- und Aufhebungsverträge, Zielvereinbarungen, Fortbildungsverträge, (Ketten-) Befristungen von Arbeitsverträgen sowie Zeugnisse (Arbeits- und Zwischenzeugnisse);
begleiten Sie bei betrieblichen Umstrukturierungen und Neuorganisationen;
setzen Ihre Ansprüche auf Lohn, Urlaub und Vergütung für geleistete Überstunden durch;
prüfen (betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte) Kündigungen und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren;
klären Fragen unzulässiger Arbeitsbedingungen, Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen (AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und hieraus resultierender (Schadenersatz-) Ansprüche;
unterstützen Sie bei unberechtigten Abmahnungen, Versetzungen oder Mobbing am Arbeitsplatz sowie
bei der Anmeldung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld.

Speziell für Gewerbetreibende (mit ersten eigenen Angestellten) bieten wir eine arbeitsrechtliche Grundlagenberatung – wir vermitteln Ihnen das Grundrüstzeug zur Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen von der Stellenausschreibung bis zur Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, schulen verantwortliche Mitarbeiter, prüfen den vorhandenen arbeitsrechtlichen Bestand, erarbeiten Arbeitsverträge und helfen Ihnen eine funktionierende Personalverwaltung aufzubauen. Bei Bedarf übernehmen wir – ganz nach dem Zuschnitt Ihres Betriebes – die Aufgaben einer Personalabteilung für Sie.