Notar

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er erfüllt staatliche Aufgaben der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege. Diese dient dem Schutz der Beteiligten vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Notar streng unparteilich. Anders als ein Rechtsanwalt ist er nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer, neutraler Vertreter aller Beteiligten. Deren möglicherweise auch gegenläufige Interessen hat er ausgewogen zum Ausgleich zu bringen.

In den notariellen Tätigkeitsbereich fallen:

– Übertragung und Belastung von Immobilien (Grundstückskaufverträge, Übertragung von Erbbaurechten, Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum/Teileigentum, Übertragung/ Löschung von Grundschulden, Grundpfandrechte, Hypotheken),

– Gründung von Gesellschaften (GmbH, UG, AG, KG etc.) sowie Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Unternehmen,

– Verträge in Ehe- und Familienangelegenheiten (Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Adoptionen),

– Beurkundung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) und sonstige erbrechtliche Angelegenheiten (Ausschlagungen, Erbscheinsanträge),

– Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten,

– Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,

– Aufnahme von Vermögensverzeichnissen

– Kirchenaustritte

– Streitschlichtung und Schiedstätigkeit.

Für die Detailfragen steht Ihnen Frau Dr. Elke Benzenberg als Notarin zur Verfügung.